AGB - dBIT Computer & Softwaresysteme

Kommunikation mit SwyxWare

Swyx bietet Ihnen eine der fortschrittlichsten softwarebasierten IP-Kommunikationslösungen auf dem Markt. In Kombination mit Ihrem vorhandenen IP-Netzwerk und einem Microsoft® Server erhalten Sie alle gewohnten Telefoniefunktionen und profitieren darüber hinaus von den zahlreichen Vorteilen einer integrierten Kommunikation, wie z.B. Voicemail und Fax an jedem Arbeitsplatz.

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TAROX Modula Serie

Geschäftliche Anwender benötigen ein Notebook, welches über reine Hardware-"Eckdaten" hinaus spezielle Business-Eigenschaften bereitstellt.

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UD3 Weniger ist mehr!

Unsere günstige und kompakte Allround-Serie unterstützt alle Firmware-Pakete (Entry, Standard und Advanced). Die UD3-Modelle sind optional mit integriertem Smartcard-Reader erhältlich. Eine zusätzliche Erweiterungsoption bietet der designgetreue Connectivity-Fuß mit einer zusätzlichen seriellen Schnittstelle und WLAN-Funktionalität oder einem diebstahlsicheren USB-Anschluss.

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Die Feuerwehr der IT

Stratus, der Hochverfügbarkeits-Spezialist, bietet für die Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit zwei unterschiedliche Lösungen an: Fehlertolerante Server und Stratus Avance

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Coole Preise!

Unsere kostengünstigste, platz- und energiesparendste Universal Desktop-Serie. Die schlanken Endgeräte lassen sich nach VESA-Standard auch auf der Rückseite eines Bildschirms montieren. Mit vier USB-Ports gestatten die UD2-Modelle den Anschluss aller gängigen Peripheriegeräte. Der Dualview-Betrieb erfolgt mittels optionalem Y-Videokabel über die DVI-I-Schnittstelle.

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E-Mail-Archivierung

Sichern Sie mit MailStore Server dauerhaft alle E-Mails in Ihrem Unternehmen in einem zentralen Archiv. Entsprechen Sie rechtlichen Anforderungen und vermeiden technische Probleme wie unsichere PST-Dateien. Mit nur einer Software sparen Sie zudem Zeit und Geld: Der Einsatz von MailStore entlastet Ihren E-Mail-Server drastisch und verkürzt die Dauer von Backups signifikant.

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AGB

ÜBER UNS

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dBIT

I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des  Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben  bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so gelten jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte.

II. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der vom Kunden bestellten Ware oder durch sonstige tatsächliche Entsprechung durch uns als geschlossen.  Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebots daran gebunden.

III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund  innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir  berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst  mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno zu verrechnen; bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern dürfen diese Verzugszinsen  jedoch den für vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz um höchstens 5 Prozentpunkte pro Jahr übersteigen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

V. Vertragsrücktritt
Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behalten wir uns den Rücktritt vom geschlossenen  Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf  der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden  Schadenersatzanspruches behalten wir uns ausdrücklich vor.

VI. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 15.00,- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro  Halbjahr einen Betrag von € 5.00,-- zu ersetzen. Bei Nichtzahlung trotz erfolgter erster Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche  Angelegenheiten, BGBl 1996/141 genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches behalten wir uns ausdrücklich vor. Im Falle der Zahlungsverzuges sind wir weiteres von allen weiteren  Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Mangels gegenteiliger  Vereinbarung werden für den Fall des Transportes bzw. der Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne  der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei mangels gesonderte Festlegung ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen  (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahren des Kunden bei einem dazu  befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig  zu verwerten; dies falls gilt überdies ein pauschalierter Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart, wobei ein darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch ausdrücklich vorbehalten bleibt.

VIII. Lieferfrist
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 2 Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann uns der Kunde eine angemessene, mindestens weitere 2 Wochen umfassende Nachfrist  setzen und gemäß § 918 ABGB vom Vertrag zurücktreten, wenn innerhalb dieser Nachfrist von uns nicht erfüllt oder die Erfüllung angeboten wird. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Zur Leistungsausführung  sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt  hat.

IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

X. Einseitige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere  für durch die Sache bedingte Abweichungen.

XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener  Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen; sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, können wir uns überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessen Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener  Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden nach unserer Wahl entweder  durch Austausch, durch Reparatur innerhalb angemessener Frist oder durch Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen oder anstelle der Gewährleistungsansprüche erhoben werden, können erst geltend  gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens  aber binnen 3 Werktagen, insbesondere auf allfällige Mängel sowie auf Vollständigkeit zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns innerhalb einer Woche ab Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekanntzugeben.  Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

XII. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt im Falle von Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung  übernommenen Sachen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist  von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Vor dem Anschluss von EDV-technischen Produkten bzw. der Installation von Computerprogrammen oder deren Einsendung an uns ist der Kunde verpflichtet, den auf der betreffenden Computeranlage  bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten bzw. für deren Wiederbeschaffung sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat. Die in diesen Geschäftsbedingungen  enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

XIII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne von § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regress berechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet  worden ist.

XIV. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei sämtlichen  Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Der Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten samt allen Nebenrechten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung  unserer Waren entstehen, bis zu endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,  Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Ist der Kunde  Verbraucher oder Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren nicht gehört, so darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen,  sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung; allfällige Ansprüche  gegen einen Versicherer sind bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht  in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

XV. Aufrechnung
Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch bei Verbrauchergeschäften nicht für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang  mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind.

XVI. Forderungsabtretung
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XVII. Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages, höchstens  aber von 10 % berechtigt. Bei Verbrauchergeschäften kann der Kunde seine Zahlung jedenfalls verweigern, wenn die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht wurde oder die Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden  zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Wird eine ausreichende Sicherstellung angeboten, so entfällt dieses Recht die Zahlung zu verweigern.

XVIII. Sonstiges
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen persönlichen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Pläne, Skizzen oder sonstige  technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

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